Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Nutzung von Faktigo (B2B-SaaS) — Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der cloudbasierten ERP-Software Faktigo (nachfolgend „Dienst" oder „Software"), die von Tail Forge Technologies, Hessenstraße 45, 36358 Herbstein, Deutschland (nachfolgend „Anbieter") als Software-as-a-Service (SaaS) betrieben wird.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Nutzers den Dienst ohne Vorbehalt erbringt.
Mit Abschluss der Registrierung erkennt der Nutzer diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Tarife und Leistungsumfang
Faktigo wird in einem kostenlosen Tarif (Free) und in kostenpflichtigen Tarifen angeboten. Leistungsumfang und Preise der Tarife ergeben sich aus der Preisseite auf faktigo.de/preise zum Zeitpunkt der Buchung. Kosten entstehen nur für einen Tarif, den der Nutzer ausdrücklich bucht.
Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit. Der Anbieter strebt eine Betriebszeit von 95 % (monatlich gemessen) an.
Der Anbieter entwickelt den Dienst aktiv weiter. Funktionalitäten können ohne gesonderte Ankündigung hinzugefügt, geändert oder entfernt werden, sofern die wesentliche Nutzbarkeit des Dienstes dadurch nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
Kostenloser Tarif (Free / Kleinunternehmer): Der Anbieter stellt dauerhaft einen kostenlosen Tarif bereit. Dessen Funktions- und Nutzungsumfang ist jedoch nicht statisch: Die Anzahl der enthaltenen Funktionen sowie die Limits (insbesondere Benutzer, Rechnungen pro Monat, Kunden, Speicherplatz und Auswertungen) sind an die Kosten der zugrunde liegenden Infrastruktur gekoppelt.
Der Anbieter ist berechtigt, den Umfang des kostenlosen Tarifs nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen — sowohl zugunsten als auch zulasten des Nutzers —, wenn sich die für den Betrieb maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere Preise für Hardware, Hosting, Speicher, Bandbreite, Energie oder Lizenzen von Drittanbietern. Sinken diese Kosten, kann der Anbieter den Umfang erweitern; steigen sie, kann er ihn entsprechend reduzieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf bestimmte Limits im kostenlosen Tarif besteht nicht.
Einschränkungen des kostenlosen Tarifs werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht) und seine Daten gemäß § 5 exportieren. Bereits im System vorhandene Daten bleiben von einer Reduzierung der Limits unberührt und lesbar; die Reduzierung wirkt nur auf künftige Neuanlagen. Die Unentgeltlichkeit des kostenlosen Tarifs als solche bleibt von diesen Anpassungen unberührt.
§ 2a Steuerliche Auswertungen — keine Übermittlung an ELSTER
Faktigo verfügt über keine Schnittstelle zu ELSTER. Der Dienst bietet keinen direkten Export nach ELSTER und keine elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen oder Steuererklärungen an die Finanzverwaltung. Insbesondere besteht keine ERiC-Anbindung und keine Erzeugung amtlicher ELSTER-Datensätze.
Die im Dienst enthaltenen steuerlichen Auswertungen (insbesondere Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR, BWA und offene Posten) sind reine Vorbereitungs- und Hilfsauswertungen. Sie ordnen die ermittelten Werte den Zeilennummern der amtlichen Formulare zu, damit der Nutzer diese manuell in „Mein ELSTER" oder über seinen Steuerberater überträgt.
Der zusätzlich angebotene DATEV-Export erzeugt einen Buchungsstapel im EXTF-Format zur Weitergabe an eine Steuerkanzlei. Auch dieser Export stellt keine Übermittlung an eine Behörde dar.
Die Abgabe von Steueranmeldungen und -erklärungen, deren fristgerechte Übermittlung sowie die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übertragenen Werte liegen ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers. Der Anbieter schuldet keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Richtigkeit der Auswertungen; § 6 und § 8 bleiben unberührt.
Ob und wann eine ELSTER-Anbindung ergänzt wird, steht im freien Ermessen des Anbieters. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer solchen Funktion besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Benutzerverwaltung
Der Nutzungsvertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers und die anschließende Freischaltung des Kontos zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Nutzung besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Zugangsdaten (insbesondere Passwort) sind vertraulich zu behandeln. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
Da es sich um einen B2B-Dienst handelt, steht dem Nutzer kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Der Nutzer (insbesondere in der Rolle „Administrator" innerhalb einer Organisation) ist berechtigt, weitere Benutzerkonten innerhalb seiner Organisation zu verwalten. Dies umfasst insbesondere die Einladung, Freischaltung, Deaktivierung und Löschung von Benutzerkonten. Der Administrator handelt dabei eigenverantwortlich als datenschutzrechtlich Verantwortlicher in Bezug auf die verwalteten Nutzerdaten. Die Löschung eines Benutzerkontos durch den Administrator bewirkt eine unwiderrufliche Anonymisierung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO; buchhalterisch relevante Dokumente bleiben gemäß GoBD und § 147 AO erhalten.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke ein.
Es ist insbesondere nicht gestattet, den Dienst zu vermieten, weiterzulizenzieren, weiterzuvertreiben oder Dritten zugänglich zu machen. Reverse Engineering, Dekompilierung und die Extraktion des Quellcodes sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Der Nutzer darf den Dienst im Rahmen seiner eigenen Organisation für eine angemessene Anzahl an Nutzern einsetzen. Eine Nutzung im Sinne eines Service-Bureaus (Erbringung von Dienstleistungen für Dritte unter Einsatz von Faktigo) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Dateneigentum, Datenexport und Auftragsverarbeitung
Alle vom Nutzer in Faktigo eingegebenen Daten (Kunden, Projekte, Rechnungen, Ausgaben etc.) verbleiben im Eigentum des Nutzers. Der Anbieter erhebt keinerlei eigentumsrechtliche Ansprüche auf diese Daten.
Der Anbieter verarbeitet die vom Nutzer eingegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Nutzer bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen Daten Dritter (z. B. seiner Kunden). Die Einzelheiten sind im gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, welcher vor der Erstellung der ersten freigegebenen Rechnung im System zu akzeptieren ist.
Auf Anfrage oder bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Nutzer seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON, CSV) zur Verfügung, sofern keine zwingenden rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
§ 6 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
- → Eingabe rechtswidriger, verleumderischer oder irreführender Inhalte
- → Überlastung der Systeme durch automatisierte Massenanfragen (z. B. DDoS, Web Scraping außerhalb der vorgesehenen API)
- → Nutzung des Dienstes zur Verletzung von Rechten Dritter
- → Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte
- → Einsatz des Dienstes zur Erstellung oder Verarbeitung gesetzlich verbotener Inhalte
Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung steuerlicher, handelsrechtlicher und buchhalterischer Vorschriften (insbesondere GoBD, HGB, AO) sowie für die fristgerechte Abgabe seiner Steueranmeldungen und -erklärungen — der Dienst übermittelt keine Daten an die Finanzverwaltung (siehe § 2a). Faktigo ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Nutzer entstehen.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter stellt den Dienst über das Internet bereit. Die Verfügbarkeit hängt auch von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen (Internetinfrastruktur, Endgeräte des Nutzers, Drittanbieter).
Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für Wartungsarbeiten zeitweise zu unterbrechen. Soweit möglich, erfolgen Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (montags–freitags, 08:00–18:00 Uhr MEZ). Soweit möglich, werden geplante Wartungsfenster 24 Stunden vorab angekündigt.
Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Cyberangriffe oder Nichteinhaltung von Pflichten durch den Nutzer oder Dritte begründen keine Haftung des Anbieters.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, der durch unzureichende Datensicherung des Nutzers entstanden ist, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Bei einem kostenpflichtigen Tarif ist die Gesamthaftung des Anbieters je Schadensfall — soweit gesetzlich zulässig — auf die vom Nutzer in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in jedem Tarif unberührt.
Der Nutzer ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit oder steuerliche Richtigkeit der im Dienst generierten Informationen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung durch den Nutzer ist per E-Mail an contact@faktigo.de möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt oder ausstehende Zahlungen nicht leistet.
Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Plattformadministration Nutzerkonten oder Organisationen zu deaktivieren oder zu löschen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (insbesondere AGB-Verstoß, ausbleibende Zahlungen oder auf eigenen Wunsch des Nutzers). Eine entsprechende Maßnahme wird dem betroffenen Nutzer vorab per E-Mail mitgeteilt, sofern dies technisch und rechtlich möglich ist. Ein aktives kostenpflichtiges Abonnement wird in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt; bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, sofern der Grund für die Kündigung beim Nutzer liegt.
Nach Kündigung bleiben die Daten 60 Tage abrufbar; der Nutzer kann sie in dieser Zeit jederzeit exportieren (§ 5). Nach Ablauf dieser Frist werden Nutzerdaten unwiderruflich gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insbesondere GoBD, § 147 AO: 8 Jahre für Buchungsbelege und Rechnungen, 10 Jahre für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare). Die Frist trägt Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) Rechnung, der für den Anbieterwechsel einen Übergangszeitraum und einen daran anschließenden Abrufzeitraum vorsieht. Die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO trifft den Nutzer als Unternehmer; er ist gehalten, die benötigten Unterlagen vor Fristablauf zu exportieren.
§ 10 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Tarif Free ist kostenlos. Für die kostenpflichtigen Tarife gilt der bei der Buchung angezeigte Preis gemäß der Preisseite auf faktigo.de/preise.
Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Da der Anbieter derzeit die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Preisänderungen werden dem Nutzer per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
§ 10a Wiederkehrende Abonnements und automatische Verlängerung
Entscheidet sich der Nutzer für ein kostenpflichtiges Abonnement (Solo, Starter oder Pro), gelten ergänzend zu § 10 folgende Bestimmungen:
Abrechnungszyklus: Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Tarif) im Voraus. Die Zahlung wird automatisch über den hinterlegten Zahlungsweg (Stripe) eingezogen.
Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gebuchten Zeitraum, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens 24 Stunden vor Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums erfolgen, um eine Verlängerung zu verhindern. Eine Kündigung ist im Nutzer-Konto unter Einstellungen → Abonnement oder per E-Mail an contact@faktigo.de möglich.
Proratierung: Bei Wechsel zwischen Tarifen innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die verbleibende Laufzeit des bestehenden Tarifs anteilig auf den neuen Tarif angerechnet (Proratierung). Die genaue Berechnung erfolgt durch Stripe und wird dem Nutzer vor Bestätigung der Änderung angezeigt.
Fehlgeschlagene Zahlungen: Bei fehlgeschlagenem Zahlungseinzug (z. B. ungedeckte Karte, abgelaufene Karte) unternimmt Stripe automatisch bis zu 3 Wiederholungsversuche innerhalb von 7 Tagen. Schlägt auch der letzte Versuch fehl, wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt und erhält eine Zahlungsfrist von weiteren 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Zahlung kann der Anbieter den Zugang zum kostenpflichtigen Tarif bis zur Zahlung einschränken. Der Zugang zu bereits gespeicherten Daten im Read-Only-Modus bleibt für 30 Tage erhalten.
Erstattungen: Bereits gezahlte Beträge für laufende Abrechnungszeiträume werden grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, der Anbieter hat eine wesentliche Leistungsstörung zu vertreten. Bei Kündigung durch den Nutzer endet das Abonnement zum Ende des bezahlten Zeitraums.
Preisänderungen bei Abonnements: Preisänderungen für bestehende Abonnements gelten frühestens zum nächsten Verlängerungsdatum, nachdem der Nutzer 30 Tage vorab per E-Mail informiert wurde.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht schriftlich (inkl. E-Mail) innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Im Benachrichtigungsschreiben wird auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens ausdrücklich hingewiesen.
Zur Dokumentation der Zustimmung fordert der Dienst nach Inkrafttreten einer neuen Fassung zusätzlich eine Bestätigung im Nutzerkonto an. Bis zur Bestätigung bleiben der lesende Zugriff auf die eigenen Daten und deren Export gemäß § 5 uneingeschränkt möglich; das Anlegen und Ändern von Daten ist bis dahin gesperrt.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und technische Informationen — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich erforderlich ist.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters (Herbstein, Hessen).
Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13a Vertragsübernahme, Rechtsformwechsel und Rechtsnachfolge
Der Anbieter wird derzeit in der Rechtsform des Einzelunternehmens geführt. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel der Rechtsform (z. B. Einbringung oder Ausgliederung des Einzelunternehmens in eine UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder eine andere Gesellschaft), bei Umwandlungen nach dem UmwG sowie bei der Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder des betroffenen Geschäftsbereichs.
Der Nutzer erteilt seine Zustimmung zu einer solchen Vertragsübernahme bereits mit Abschluss dieses Vertrages (§ 415 BGB). Einer gesonderten Zustimmung im Einzelfall bedarf es nicht. Erfolgt der Übergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG, tritt der Rechtsnachfolger ohnehin kraft Gesetzes in den Vertrag ein.
Der Anbieter teilt dem Nutzer eine Vertragsübernahme mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mit und benennt dabei den neuen Vertragspartner. Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Übernahme außerordentlich zum Übergangszeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht er davon Gebrauch, werden bereits im Voraus gezahlte Entgelte zeitanteilig erstattet.
Die vereinbarten Konditionen (insbesondere Leistungsumfang, Preise und Laufzeit) bleiben durch die Vertragsübernahme unberührt. Der Rechtsnachfolger tritt zugleich in den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ein; die datenschutzrechtlichen Rollen nach Art. 28 DSGVO, die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und der Speicherort der Daten ändern sich dadurch nicht. Über eine Änderung der Unterauftragsverarbeiter wird gesondert nach den Regelungen des AVV informiert.
Der Nutzer kann diesen Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf einen Dritten übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Auch auf Nutzerseite gilt: Bei einem bloßen Wechsel der Rechtsform oder einer Gesamtrechtsnachfolge genügt eine Mitteilung in Textform.
§ 14 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 15 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: