Unterauftragsverarbeiter

Stand: Juni 2026

Gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO und den Regelungen in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) informieren wir Sie hier über die von uns eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.

Unternehmen Funktion Sitz Drittlandtransfer
Stripe Payments Europe, Ltd. Zahlungsabwicklung (Online-Zahlungen via Stripe Checkout) Irland (EU) Keine (EU-Rechenzentren)
Stripe, Inc. Unterauftragnehmer von Stripe IE für globale Zahlungsinfrastruktur USA Standardvertragsklauseln (EU SCC) + Data Privacy Framework
Hosting-Provider Server-Infrastruktur, Datenbankhosting, Datensicherung Deutschland / EU Keine
SMTP-Dienst (pro Mandant) Versand transaktionaler E-Mails; jeder Mandant verwendet seinen eigenen SMTP-Server Durch Mandanten bestimmt Durch Mandanten bestimmt

Widerspruchsrecht

Beabsichtigen wir, einen neuen Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder einen bestehenden auszutauschen, werden wir Sie mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Sie haben das Recht, innerhalb dieser Frist Widerspruch einzulegen. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren Unterauftragsverarbeitern wenden Sie sich bitte an: datenschutz@tls-erp.de