Unterauftragsverarbeiter
Stand: Juni 2026
Gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO und den Regelungen in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) informieren wir Sie hier über die von uns eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt.
| Unternehmen | Funktion | Sitz | Drittlandtransfer |
|---|---|---|---|
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung (Online-Zahlungen via Stripe Checkout) | Irland (EU) | Keine (EU-Rechenzentren) |
| Stripe, Inc. | Unterauftragnehmer von Stripe IE für globale Zahlungsinfrastruktur | USA | Standardvertragsklauseln (EU SCC) + Data Privacy Framework |
| Hosting-Provider | Server-Infrastruktur, Datenbankhosting, Datensicherung | Deutschland / EU | Keine |
| SMTP-Dienst (pro Mandant) | Versand transaktionaler E-Mails; jeder Mandant verwendet seinen eigenen SMTP-Server | Durch Mandanten bestimmt | Durch Mandanten bestimmt |
Widerspruchsrecht
Beabsichtigen wir, einen neuen Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder einen bestehenden auszutauschen, werden wir Sie mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Sie haben das Recht, innerhalb dieser Frist Widerspruch einzulegen. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Kontakt
Bei Fragen zu unseren Unterauftragsverarbeitern wenden Sie sich bitte an: datenschutz@tls-erp.de